Wohnsitz für den kauf einer Wohnimmobilie in Spanien
Es gibt mehrere Alternativen, um einen Wohnsitz in Spanien zu erhalten, sofern Sie eine erhebliche Kapitalinvestition tätigen. eine davon ist die Erlangung des Aufenthaltsrechts durch ein „Goldenes Visum“ über den Erwerb einer oder mehrerer Immobilien in Spanien.
Wie erhält man das „Goldene Visum“ in Spanien?
Jedes Jahr gibt es mehr Ausländer, die Spanien als idealen Ort zum Leben betrachten, entweder um ihre goldenen Jahre hier zu verbringen, oder sogar, um ein neues Leben zu beginnen. Hier ergeben sich einige Fragen, wie dies legal und definitiv erreicht werden kann: Kann ich in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, wenn ich ein Haus kaufe? Wir erklären es Ihnen:
Die spanische Regierung hat im Jahr 2013 das Gesetz 14/2013 für Investoren aus nicht EU-Ländern, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen möchten erlassen. Zu den Optionen gehört der Erwerb von Immobilien in Spanien mit einer Investitionssumme von mindestens 500.000 € pro Antragsteller.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein „Golden Visa“ zu erhalten?
Der Nachweis einer Immobilieninvestition ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung. Dies geschieht mit Hilfe des „Registro de la propiedad“ (Grundbuch) und des Kaufvertrags der Immobilie oder der Immobilien (im Falle von mehreren Käufen, die sich zusammen auf 500.000 € belaufen).
Sobald Sie die Immobilie erworben haben, müssen Sie eine private oder öffentliche Krankenversicherung bei einer in Spanien zugelassenen Versicherungsgesellschaft abschließen.
Erforderliche Unterlagen::
Allgemeine Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass (für Personen über 18 Jahre)
- Krankenversicherung (öffentlich oder privat)
- Auszug aus dem Strafregister
- Nachweis der persönlichen und familiären Zahlungsfähigkeit für die Dauer des Aufenthalts
Spezifische Unterlagen für Investoren:
- NIE (Número de Identificación de Extranjero) – Identifikation Nummer für Ausländer
- Eigentumsbescheinigung des Grundbuchamtes und Urkunde über den Kauf der Immobilie(n)

Wie beantragt man das „Goldene Visum“? Schritt für Schritt
Zunächst einmal muss man verstehen, dass der Prozess in zwei verschiedene Schritte unterteilt ist:
1. Der Visumsantrag:
Der Antrag richtet sich an Personen, die sich ausserhalb Spaniens aufhalten und ermöglicht ihnen, in ganz Spanien zu wohnen und zu arbeiten Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung betrögt ein Jahr, mit Ausnahme des Erwerbs von Eigentum mittels eines Hinterlegungsvertrags (sechs Monate).Nach Ablauf dieses Zeitraums ist es möglich, dieses einjährige Visum in eine zweijaährige Aufenthaltsgenehmigung zu ändern .
Wo kann man sich bewerben?
Der Antragsteller muss sich an die diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen in seinem Herkunftsland wenden. Spanische Botschaften und Konsulate
Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels:
Der Aufenthaltstitel gilt für Personen, die sich bereits legal in Spanien aufhalten (als Tourist, mit einem Studentenvisum etc.) Mit diesem Visum wird es nicht mehr nötig sein, die o. g. Genehmigung zu beantragen. Diese Genehmigung ist für zwei Jahre gültig.
Wo kann man sich bewerben?
Bewerber, die sich bereits in Spanien aufhalten, sollten sich bei dem Referat für Grossunternehmen und strategischen Gruppen bewerben.
Sobald Sie mit Ihrem Visum oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien sind, sollten Sie:
- Sich im Rathaus melden (zur listenmässigen Erfassung)
- Die Einwanderungsbehörde aufsuchen und Ihre Fingerabdrücke registrieren lassen.
Letztlich kann Ihnen dann der Ausweis der Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden (TIE).
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Goldenen Visums
Als Immobilien Agentur, die einen kompletten Service anbietet, unterstützen wir Sie bei jedem Schritt des Kaufsprozesses. Für unsere Kunden machen wir so schnell und einfach wie möglich für Sie. Und dies zusätzlich zu den Vorschlägen für die am besten geeigneten Geschäftsmöglichkeiten.
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